Sinti und Roma: Was mit der Ausgrenzung begann, endete mit Völkermord. Bis zu 500.000 Menschen fielen dem Rassenwahn der Nationalsozialisten zum Opfer

Sinti und Roma auf dem Weg zur Deportation in die Lager im Osten; hier in Asperg (Württemberg) den OstenD

Sinti und Roma auf dem Weg durch Asperg (Württemberg) zur Deportation in die Lager im Osten

AS – Zu „Volks- und Reichsfeinden“ gehörten im NS-Regime alle Menschen, die keinen Platz in der nationalsozialistischen Vorstellung der deutschen Volksgemeinschaft hatten. Dazu zählten neben Juden vor allem „Zigeuner“. Die sich selbst Sinti und Roma nennende Bevölkerungsgruppe war Schikanen ausgesetzt und wurde von den Nationalsozialisten ab 1933 schrittweise ausgegrenzt, entrechtet und verfolgt. Alle Maßnahmen gegen Juden wurden auch auf Sinti und Roma angewandt. Sie sollten aus Berufsorganisationen wie der Handwerkskammer oder den Unterabteilungen der Reichskulturkammer ebenso ausgeschlossen werden wie später aus der Wehrmacht.

Drei Sinti-und-Roma-Frauen, NS-Propagandabild

Drei Sinti-und-Roma-Frauen, NS-Propagandabild

Schon früher staatlich und gesellschaftlich stark diskriminiert

Sinti und Roma waren schon im Kaiserreich und in der Weimarer Republik mit diskriminierenden Auflagen verbundenen Registrierungen und repressiven Überwachungen unterworfen. Offiziell galten diese staatlichen Erfassungsmaßnahmen gegenüber den mit vielfältigen Stereotypen behafteten „Landfahrern“ einer vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 geschah die Ausgrenzung und Verfolgung der ursprünglich aus Indien stammenden und seit dem Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit in Deutschland ansässigen Bevölkerungsgruppe vor allem auf Grundlage rasseideologischer Kriterien. Auf die geschätzten 30.000 in Deutschland lebenden Sinti und Roma übertrug das NS-Regime die Bestimmungen der „Nürnberger Gesetze“ von 1935. Damit degradierte es die als „fremdrassig“ und „undeutschen Blutes“ Stigmatisierten zu Menschen minderen Rechts. So waren ihnen etwa ab 1936 zur „Reinhaltung des deutschen Blutes“ Eheschließungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr mit „Ariern“ unter schwerer Strafe verboten.

Im November 1936 wurde am Reichsgesundheitsamt das „Rassehygieneinstitut“ unter Leitung von Robert Ritter eingerichtet, das vor allem Daten von den Sinti und Roma sammelte. An deren zentraler Erfassung arbeitete ab 1936 die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ als Abteilung des Reichskriminalpolizeiamts. Ein Runderlass des Reichsführers der SS, Heinrich Himmler, vom 8. Dezember 1938, der die „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse“ ankündigte, forcierte die vom NS-Regime gewünschte Registrierung und rassistische Einordnung aller Sinti und Roma im Deutschen Reich noch zusätzlich. „Rasseforscher“ untersuchten deren verwandtschaftliche Verhältnisse und stellten anthropologische Vermessungen an. Anhand dieser Untersuchungen erstellte das „Rassenhygieneinstitut“ annähernd 24.000 „Rassegutachten“ von Sinti und Roma, die als so genannte Voll-, Halb-, Viertel- oder Achtelzigeuner definiert wurden. Diese Klassifizierungen bildeten die Grundlage für die späteren Deportationen von Sinti und Roma in die Vernichtungslager im Osten.

Sinti-Karteikarte für die Rassenkunde

Sinti-Karteikarte für die Rassenkunde

Zur Olympiade 1936 war „Berlin ohne Zigeuner“

Ausgangspunkt zahlreicher Deportationen waren Internierungslager für Sinti und Roma, die viele deutsche Städte ab 1935 errichteten. Dorthin verschleppten Nationalsozialisten ganze Familien. Unter der Losung „Berlin ohne Zigeuner“ wurden beispielsweise im Vorfeld der Olympischen Spiele 1936 rund 600 Sinti und Roma in der Reichshauptstadt verhaftet und in das eigens eingerichtete Internierungslager Berlin-Marzahn verbracht. Bereits im Juni 1938 waren im Zuge der von der Kriminalpolizei durchgeführten Aktion „Arbeitsscheu Reich“  gegen als „asozial“ eingestufte Personen mehrere hundert Sinti und Roma festgenommen und in Konzentrationslager verschleppt worden. In den Lagern wurden sie zunächst mit dem braunen, später mit dem schwarzen Winkel gekennzeichnet und mussten Zwangsarbeit verrichten. Sie gehörten neben den jüdischen Häftlingen zu denjenigen, die in der von der SS implementierten, rassistisch begründeten Häftlingshierarchie an unterster Stelle standen.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 übertrugen die Nationalsozialisten ihre diskriminierenden Erlasse und die Ausgrenzungspolitik auch auf die dort lebenden Sinti und Roma, die vor allem im Burgenland beheimatet waren. Ab März 1939 erhielten alle Sinti und Roma im Deutschen Reich mit einem „Z“ gekennzeichnete „Rasseausweise“ statt ihrer eingezogen deutschen Pässe. Ihre nahezu vollständige Registrierung erleichterte den Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg die Deportationen von Sinti und Roma, die nach der jüdischen Bevölkerung die größte Opfergruppe des geplanten Völkermords in Europa wurden.

Razzia der SS in einem Sinti-und-Roma-Lager

Razzia der SS in einem Sinti-und-Roma-Lager

Der Völkermord an Sinti und Roma während des Zweiten Weltkriegs

Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs durften Sinti und Roma auf Anordnung von Heinrich Himmlers ab Mitte Oktober 1939 ihre Wohnsitze nicht mehr verlassen. Die große Mehrheit der deutschen und österreichischen Sinti und Roma wurde in Lagern interniert, um sie später zu deportieren. Eines der größten Lager mit bis zu 2.300 Insassen war Lackenbach im Burgenland nahe der Grenze zu Ungarn. Die dort internierten Menschen aus der „Ostmark“ und aus Württemberg durften – wie in den meisten anderen Lagern auch – lediglich zur Zwangsarbeit das umzäunte und von der SS bewachte Lager verlassen. Ihre Unterbringung war beengt und notdürftig, die Verpflegung unzureichend.

Im Frühjahr 1940 begann die systematische Deportation von Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich in das besetzte polnische Generalgouvernement. Federführend war das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Beteiligung der örtlichen Kriminalpolizei. Am 27. April 1940 ordnete Himmler den ersten Transport von „2.500 Personen – in geschlossenen Sippen“ an. Aus Sammellagern im Hamburger Hafen, in den Kölner Messehallen und im Zuchthaus Hohenasperg bei Stuttgart fuhren während dieser so genannten Mai-Deportationen Sonderzüge in das Generalgouvernement, wo die Verschleppten in Lager, Ghettos oder in Dörfer gebracht und zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Jeder Fluchtversuch oder die Rückkehr ins Reichsgebiet wurden hart bestraft. Die Deportation der vom RSHA erfassten Sinti und Roma in das Generalgouvernement stieß bei anderen NS-Stellen nicht nur auf Zustimmung. Manche, wie der Reichsärzteführer Leonardo Conti (1900-1945), befürworteten stattdessen ihre – seit Mitte der dreißiger Jahre angedachte und zum Teil auch durchgeführte – Zwangssterilisation, um die als rassisch minderwertig eingestufte Bevölkerungsgruppe auf diese Weise aussterben zu lassen.

Vor der Deportation nach Auschwitz: Sinti-und-Roma-Lager

Vor der Deportation nach Auschwitz: Sinti-und-Roma-Lager

Verfolgung in den besetzten und verbündeten Staaten

Im Herbst 1941 wurden auf Befehl Himmlers über 5.000 Sinti und Roma aus der Steiermark und dem Burgenland in das Ghetto Lodz deportiert und in einem abgeriegelten Teil untergebracht. Nach Ausbruch einer Typhus-Epidemie wurde das „Zigeunerlager“ unter strenge Quarantäne gestellt. Die Beerdigung der zahlreichen Toten erfolgte auf dem jüdischen Ghettofriedhof. Im Januar 1942 wurden die letzten Überlebenden in das Vernichtungslager Chelmno gebracht und dort vergast. Zu diesem Zeitpunkt hatten Einsatzgruppen in den besetzten Gebieten in Polen, der Sowjetunion und in Südosteuropa bereits Zehntausende Roma systematisch ermordet. Das mit Deutschland verbündete Rumänien begann Ende 1941 mit der Ermordung von Roma. Bis September 1942 starben dort rund 25.000 Menschen. Unmittelbar nach dem Balkanfeldzug im April 1941 hatten sich die Roma in Serbien registrieren lassen und gelbe Armbinden mit der Aufschrift „Zigeuner“ tragen müssen. Viele von ihnen wurden Opfer von als Vergeltungsmaßnahmen für Partisanenangriffe deklarierten Exekutionen. Im 1941 die Unabhängigkeit erlangten Kroatien erging im Mai 1942 die Anordnung, sämtliche „Zigeuner“ festzunehmen. Allein in der Krajina wurden über 5.000 Roma gefangen genommen und in das Lager Jasenovac verschleppt, wo bis Kriegsende geschätzte 10.000 bis 40.000 Roma umgebracht wurden.

Einmalige Widerstandsaktion im KZ Auschwitz

Am 16. Dezember 1942 ordnete Himmler an, alle noch im Reichsgebiet und in den besetzten Gebieten lebenden Sinti und Roma in ein Konzentrationslager einzuweisen. Aufgrund dieses Erlasses wurden im März 1943 über 20.000 Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Die meisten der insgesamt 23.000 Insassen im Lagerabschnitt B II e, darunter über 10.700 aus dem Altreich und 2.300 aus Österreich, starben an Hunger, Krankheiten, Misshandlungen und medizinischen Experimenten. Am 16. Mai 1944 konnten die im „Zigeunerlager“ lebenden Menschen in einer einmaligen Widerstandsaktion ihre Ermordung zunächst abwenden, nachdem sie sich mit Steinen und Werkzeugen bewaffnet in den Baracken verbarrikadiert hatten. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurden die letzten fast 3.000 Männer, Frauen und Kinder in den Gaskammern ermordet und das „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau aufgelöst.

Von den erfassten rund 40.000 deutschen und österreichischen Sinti und Roma wurden über 25.000 ermordet. Insgesamt fielen geschätzte 220.000 bis 500.000 Sinti und Roma dem Rassenwahn der Nationalsozialisten und dem an ihnen systematisch geplanten Völkermord zum Opfer

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Quelle: Text entnommen Deutsches Historisches Museum; Autor AS.

 

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